Aus der Satzung des Kirchenvorstandes
Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde. Er verwaltet deren Vermögen mit Ausnahme des Treuegutes der Kirchengemeinde.
Mitglieder des Kirchenvorstandes vom 6.11.2022
Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde. Er ist zuständig für ihre finanziellen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten; insbesondere stellt er den Haushalt auf und berät und entscheidet in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Auf diese Weise stellt er die Rahmenbedingungen der Seelsorge – insbesondere der pastoralen Arbeit des Pfarrgemeinderates – sicher. (Bistum Osnabrück, 2018)
Kontakt: kirchenvorstand[ät]martinus-haren.de
Fotos: privat