Der Kooperationsrat ist das gemeinsame Gremium unserer fünf Gemeinden. Er bringt Vertreterinnen und Vertreter aus den einzelnen Pfarrgemeinden zusammen und berät über Themen, die die gesamte Pfarreiengemeinschaft betreffen, ebenso den Dekanatsprozess.
Dabei geht es vor allem darum, die Zusammenarbeit der Gemeinden zu stärken, gemeinsame Projekte und Angebote zu entwickeln, Erfahrungen und Ideen auszutauschen, die Eigenständigkeit der einzelnen Gemeinden zu bewahren und gemeinsam die Zukunft unserer Kirche vor Ort zu gestalten.
Kurz gesagt: So viel Eigenständigkeit wie nötig – so viel Gemeinsamkeit wie möglich.
Zum Kooperationsrat gehören:
Jeweils zwei Mitglieder aus dem Pfarrgemeinderat und ein Mitglied aus dem Kirchenvorstand.
Der Kooperationsrat trifft sich in der Regel mit dem leitenden Pfarrer Tobias Kotte vier Mal im Jahr.
Kooperationsvereinbarung >> download
Info: Im Bistum Osnabrück leben nicht mehr ganz 500.000 Katholiken.
Aus 250 einzelnen Pfarrgemeinden sind 72 größere Einheiten gebildet – 50 Pfarreiengemeinschaften und 22 neue Pfarreien.
Das sind rechtlich eigenständige Kirchengemeinden unter der Leitung eines Pfarrers oder Pfarrbeauftragten und eines größeren hauptamtlichen Teams mit Priestern, Diakonen, Gemeinde- und Pastoralreferenten sowie gewählten Frauen und Männern in Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand.
Quelle: www.bistum-osnabrueck.de
