Es wurde am 6.11.2022 kein Pfarrgemeinderat gewählt.
Ein Pastoralrat wird im Kirchenvorstand angedockt.

Aus der Satzung des Pfarrgemeinderates:
Der Pfarrgemeinderat nimmt als demokratisches gewähltes Gremium an der Leitungsaufgaben der Pfarrgemeinde teil. Anerkannt durch den Bischof ist er beauftragt, die pastorale Arbeit vor Ort mitzugestalten und mitzuverantworten.

Der Pfarrgemeinderat nimmt teil an der Leitungsaufgabe der Kirchengemeinde. Er stellt die Weichen für ein lebendiges Gemeindeleben und setzt sich dafür ein, möglichst viele zu beteiligen. Er nimmt gesellschaftliche Veränderungen wahr und entwickelt Ideen, wie die Kirche den Menschen heute nahe sein kann. Er arbeitet eng zusammen mit dem Pastoralteam, dem Kirchenvorstand und, wo vorhanden, dem ehrenamtlichen Gemeindeteam. (Bistum Osnabrück, 2018)

 

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