Über uns
Für die Zukunft aufgestellt – der Kooperationsrat in unserer Pfarreiengemeinschaft


Im Bistum Osnabrück leben nicht mehr ganz 500.000 Katholiken. In den vergangenen Jahren wurden im Zuge eines Plans aus ehemals mehr als 250 einzelnen Pfarrgemeinden im Bistum 72 größere Einheiten gebildet – 50 Pfarreiengemeinschaften und 22 neue Pfarreien. Das sind rechtlich eigenständige Kirchengemeinden unter der Leitung eines Pfarrers und eines größeren hauptamtlichen Teams mit Priestern, Diakonen, Gemeinde- und Pastoralreferenten sowie gewählten Frauen und Männern in Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand.
Quelle: www.bistum-osnabrueck.de

Zu unserer Pfarreiengemeinschaft "ETWAH" gehören fünf Kirchengemeinden mit über 11078 Gemeindemitglieder (Stand 1.1.2025). Wir sind damit die 3. größte Pfarreiengemeinschaft des Bistums Osnabrück:

In Herz Jesu, Altharen leben 2115 Gemeindemitglieder.
In St. Josef, Emmeln leben 1848 Gemeindemitglieder.
In St. Martinus, Haren leben 4267 Gemeindemitglieder.
In Maria Darstellung i. Tempel, Tinnen leben 580 Gemeindemitglieder.
In St. Clemens, Wesuwe leben 2269  Gemeindemitglieder.

In unserer Pfarreiengemeinschaft finden Sie:
fünf Kirchen: Herz Jesu in Altharen, St. Josef in Emmeln, St. Martinus in Haren,  St. Marien in Tinnen und St. Clemens in Wesuwe und
fünf Kapellen: Kapelle auf Schloss Dankern, Kapelle in LangenbergHeilig-Geist Kapelle im Seniorenzentrum Haren, St. Laurentius-Kapelle in Landegge und im Dorfgemeinschaftshaus in Wesuwe Siedlung.

Hier finden Sie unser Schutzkonzept (ISK) ab 16.11.2022 >> download.
Vor einiger Zeit haben sich die Gremien unserer Pfarreiengemeinschaft auf den Weg gemacht, den Beitrag unserer Pfarreiengemeinschaft zur Prävention von grenzüberschreitendem Verhalten und sexualisierter Gewalt in unserem Bistum zu leisten. Im Bewusstsein unserer gemeinsamen Verantwortung sind unsere Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände mit besonderer Unterstützung von Georg Berenzen zusammen in den Prozess zur Erarbeitung eines Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK) gegangen. Das durch diesen Einsatz entstandene Institutionelle Schutzkonzept wurde im letzten Kooperationsrat verabschiedet und steht nun vor seiner weiteren Implementierung. Der Prozess in den sich unsere Gremien begeben haben, ist jedoch noch nicht zu Ende. Es ist nun unser aller Aufgabe den entstandenen Text in unseren Kirchengemeinden umzusetzen, daraus zu lernen und ihn weiterzuschreiben. „Mit der aktiven Umsetzung des ISK wollen wir einen Beitrag leisten gegen grenzverletzendes Verhalten und sexualisierte Gewalt im Raum der Kirchen“ (ISK, ETWAH; Version 2022, S.5). Zur Unterstützung dieses Prozesses wird es in den Kirchengemeinden Termine geben, die der Information, dem Austausch und der Planung dieser Umsetzung dienen sollen. Wir bedanken uns herzlich für die Mühe und Einsatz unserer Gremien in diesem Prozess und bei der weiteren Umsetzung! 

Ansprechpartner bei sexuellem und geistlichem Missbrauch finden Sie hier zum >> Link.
Schutzräume schaffen gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch - Informationen zum Schutzprozess >> Link

Bildung eines Kooperationsrates
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Bereits 2009 bildete sich zunächst die Steuerungsgruppe aus den Pfarrgemeinden St. Martinus, Herz Jesu, St. Clemens, St. Josef und St. Maria. Jede Gemeinde entsandte zwei Mitglieder aus den Pfarrgemeinderat und einem Mitglied aus dem Kirchenvorstand in die Steuerungsgruppe. Zu der Zeit bildeten die Gemeinden St. Martinus, Herz Jesu und St. Clemens bereits einen Gemeindeverbund. Die Aufgabe der Steuerungsgruppe bestand darin, die zukünftige Pfarreiengemeinschaft mit allen fünf Gemeinden, inhaltlich wie auch strukturell auf der Grundlage des Perspektivplanes 2015 des Bistum Osnabrücks vorzubereiten. Dabei stand die Selbstständigkeit der Gemeinden, aber auch die Gemeinsamkeiten der Gemeinden als Eckpunkte im Vordergrund.
Soviel Eigenständigkeit wie nötig, soviel Gemeinsamkeiten wie möglich.
In einem langen Prozess entwickelte jede Gemeinde ein Gemeindeprofil, das als Grundlage für die Kooperationsvereinbarung stand. Aus diesen Profilen wurde die Eigenständigkeiten, die Gemeinsamkeiten und die Chancen und Möglichkeiten der neuen Pfarreiengemeinschaft erarbeitet. Diese Ergebnisse flossen zurück in den Gremien der Gemeinden und standen dort zur Diskussion und Abstimmung. Aus diesen Beschlüssen enstand in guter gemeinsamer Arbeit die Kooperationsvereinbarung der neuen Pfarreiengemeinschaft. Diese Kooperationvereinbarung wurde im Januar 2013 von den Mitgliedern des Kooperationsrates und den beiden damals zuständigen Pfarrern, Pfarrer G. Bültel und Pfarrer J. Kinne unterschrieben und trat in Kraft. Von nun an wurde aus der Steuerungsgruppe der neue Kooperationsrat, der auch weiterhin die Arbeit als gemeinsames Gremium weiterführt und die Ziele der Kooperationsvereinbarung im Blick halten wird. 
Kooperationsvereinbarung >> download 

Zum Kooperationsrat gehören heute jeweils zwei Mitglieder aus dem Pfarrgemeinderat und ein Mitglied aus dem Kirchenvorstand.
Der Kooperationsrat trifft sich in der Regel mit dem leitenden Pfarrer Tobias Kotte vier Mal im Jahr.